Neue Verordnung zum verbrennen von Gartenabfällen

Nach dem völlig unerwarteten Verbot zum Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen darf seit dem 01.01.2013, in Sangerhausen, wieder verbrannt werden.

 

Die meisten Brände werden durch Selbstverschulden ausgelöst. Daher sollte man beim Verbrennen von Gartenabfällen oder beim Grillen im Garten besonders gut aufpassen.

Das Verbrennen von Gartenabfällen in bebauten Gebieten oder in Kleingartensiedlungen stellt bei unsachgemäßer Durchführung nicht nur eine Gefahr für den Ausführenden, sondern auch für die Nachbarschaft dar. Wer seine Gartenabfälle trotzdem verbrennen möchte, sollte daher vorher einige wichtige Dinge beachten:

  •  Es dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
  •  Die Abbrandfläche darf höchstens fünf Quadratmeter betragen.
  • Handelt es sich um mehrere vorbereitete Haufen, die abgebrannt werden, so müssen diese einen Abstand von mindestens fünf Meter aufweisen und dürfen nicht gleichzeitig entzündet werden.
  •  Es sollten keinesfalls brennbare Flüssigkeiten (Brandbeschleuniger) wie Benzin, Spiritus, usw. verwendet werden.
  • Vor dem Brand muss sichergestellt werden, dass keine Brandausbreitung durch Funkenflug, Wärmestrahlung, usw. möglich ist.
  • Bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen und bei starken Wind ist das Verbrennen unzulässig

Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Glut und Feuer erloschen sein. Sollte das zu verbrennende Material auf Haufen gelagert worden sein, so muss vor dem Abbrennen eine Umsetzung der Haufen wegen der dort Schutz suchenden Tiere erfolgen

 

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

  •  3 Meter von Grundstücksgrenzen
  • 10 Meter zu Gebäuden
  • 300 Meter zu Krankenhäusern, ambulant operierenden medizinischen Zentren sowie Altenpflegeheimen

Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen oder in deren unmittelbarer Nähe und nur von Oktober bis zum März in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (montags bis freitags) und von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr an Samstagen verbrannt werden. An Feiertagen und Sonntagen ist das Verbrennen nicht erlaubt.

 

Falls doch einmal etwas passiert, folgende Handlungsreihenfolge beachten:

1. ALARMIEREN: Notrufnummer Feuerwehr 112

2. RETTEN: evtl. verletzte Personen

3. LÖSCHEN: mit Feuerlöscher, Wasserkübel oder Gartenschlauch

Verordnung zum verbrennen von Gartenabfällen
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Samstag 02.11.2024

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